UVV-Prüfung

UVV-Prüfung
Laut §57 Abs.1 der Unfallverhütungsvorschrift muss jedes gewerblich genutzte Fahrzeug mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen auf seinen betriebssicheren Zustand überprüft werden. Unser bestens geschultes Personal prüft für Sie alle geforderten Punkte und bescheinigt dies mit der UVV-Prüfplakette.

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